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Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
der Person.
Artikel 3, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember
1948
(1) Jede Person hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Art. 2 Recht auf Leben, Charta der
Grundrechte der Europäischen Union
Webmaster!
Sollte sich Ihre Site ebenfalls mit dem Thema Todesstrafe
beschäftigen , so bitte ich Sie Ihre Site
hier
einzutragen.
Danke.
Ihre Meinung ist gefragt
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